- einlegen
- ein·le·gen (hat) [Vt] 1 etwas (in etwas (Akk)) einlegen etwas irgendwo so anbringen oder hineintun, dass es benutzt werden kann ↔ herausnehmen <einen Film, eine Kassette, eine Diskette, eine CD einlegen; eine Sohle in einen Schuh einlegen>|| K-: Einleg(e)sohle2 etwas (in etwas (Akk)) einlegen Lebensmittel konservieren und würzen, indem man sie in eine Flüssigkeit legt ≈ einmachen: Gurken, Bohnen (sauer, in Essig), Kirschen (in Rum) einlegen3 etwas in etwas (Akk) einlegen etwas als Ornament (Einlegearbeit) irgendwo anbringen: Elfenbein in einen Tisch einlegen4 etwas mit etwas einlegen etwas mit etwas als Ornament (Einlegearbeit) versehen: einen Tisch mit Elfenbein einlegen5 <Beschwerde, Einspruch, sein Veto, Widerspruch> (gegen etwas) einlegen förmlich gegen etwas protestieren: Sie legten bei der Stadtverwaltung Beschwerde gegen den Bau der neuen Straße ein6 <Berufung, Revision> (gegen etwas) einlegen Jur; ein Gerichtsurteil durch ein höheres Gericht überprüfen lassen7 etwas einlegen eine Zeit der Entspannung zwischen Zeiten der Arbeit, Aktivität legen <eine Pause, eine Rast, einen Ruhetag einlegen>8 etwas einlegen etwas Zusätzliches oder Außergewöhnliches machen (meist um mit etwas schneller fertig zu werden) <einen Spurt einlegen; eine zusätzliche Schicht einlegen>: eine Sonderschicht einlegen, um einen Auftrag rechtzeitig zu erfüllen9 etwas einlegen in einen bestimmten Gang4 schalten, besonders beim Autofahren <meist den ersten, zweiten, usw Gang, den Rückwärtsgang einlegen>
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.